Datum: 28. Juni 2025
Ancestry Ireland Unlimited Company („Ancestry“, „wir“ oder „unser“) verpflichtet sich, Kunden in der Europäischen Union auf unserer Website barrierefreie e-Commerce-Dienstleistungen bereitzustellen. Wir haben diese Erklärung gemäß den Verordnungen der Europäischen Union von 2023 (Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) (Verordnung 636/2023) (Barrierefreiheitsgesetz – European Accessibility Act, „EAA“) erstellt, um Informationen darüber bereitzustellen, wie wir uns weiterhin bemühen, die Standards für die Barrierefreiheit von e-Commerce gemäß dem EAA zu erfüllen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt nur für die e-Commerce-Dienstleistungen, die wir Kunden anbieten, welche in einem Land in der Europäischen Union leben. Unser langfristiges Ziel ist es jedoch, all unseren Kunden diese e-Commerce-Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen.
e-Commerce-Dienstleistungen von Ancestry
Die e-Commerce-Dienstleistungen von Ancestry ermöglichen Kunden den Erwerb von Zugang zu Folgendem:
- Digitale Recherche-Tools zur Familiengeschichte (Plattform zur Erstellung eines Stammbaums, Suche in Aufzeichnungen, automatisierte Hinweise usw.), einschließlich digitaler Bilder von historischen Dokumenten, wie z. B.: Volkszählungsdaten; Passagier-/Einwanderungslisten; Geburts-, Heirats- und Todesurkunden, Nachrichten von Mitgliedern an Mitglieder und LifeStory: historische Zeitleisten und Erzählungen auf der Grundlage verwandter Inhalte.
- DNA-Analyse für Merkmale und Dienste für genealogische Übereinstimmungen.
Als digitaler Dienst verwendet Ancestry keine Produkte im Rahmen der e-Commerce-Dienstleistungen.
Wir haben die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit, denen wir in der Europäischen Union unterliegen, im Anhang zu dieser Erklärung dargelegt.
Käufe über die e-Commerce-Dienste von Ancestry:
Sie können Käufe über unsere Dienste mit einer Kreditkarte oder Debitkarte tätigen. Darüber hinaus können Sie externe Zahlungsdienstleister nutzen, um Käufe auf unserer Website zu tätigen. Dazu gehören Apple Pay, Google Pay, Magento (DE), PayPal oder PayPal Credit. Wenn Sie einen externen Zahlungsdienstleister für einen Kauf nutzen, kann seine eigene Technologie während der Zahlung die e-Commerce Dienstleistungen überlagern. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt nur für den e-Commerce-Dienst von Ancestry und nicht für die Technologie der externen Zahlungsdienstleister. Informationen zu deren Barrierefreiheitsansatz finden Sie auf der Website des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Unser Ansatz für Barrierefreiheit
Ancestry befolgt die bewährten Praktiken für die Barrierefreiheit, um unsere e-Commerce-Dienstleistungen, Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sowie Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste barrierefrei zu machen. Wir orientieren uns an den Leitlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten (Web Content Accessibility Guidelines) Version 2.2. Einige der Schritte, die wir unternehmen, umfassen:
- Wir gestalten unsere Inhalte für Bildschirmlesetechnologien wie NVDA und JAWS und testen mit diesen, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte in Sprache, Blindenschrift und möglicherweise in anderen Formaten präsentiert werden können.
- Wir gestalten und verwenden eine Kombination aus manuellen und automatisierten Tests mit dem Ziel, Folgendes sicherzustellen:
- Die Formulierung unserer Inhalte im elektronischen Geschäftsverkehr ist klar definiert, die Reihenfolge der Schwerpunkte ist vorhersehbar, Formularfelder sind korrekt beschriftet, Nutzer werden nicht mehrfach zur Eingabe von Informationen aufgefordert, Fehler werden weitestgehend vermieden und automatisch erkannte Fehler werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt.
- Unerwartete Änderungen im Kontext werden nicht durch Fokus oder Eingabe ausgelöst.
- Wir gestalten und verwenden eine Kombination aus manuellen und automatisierten Tests mit dem Ziel, Folgendes sicherzustellen:
- Für nicht-textuelle-Inhalte, einschließlich Bildern und Videos, werden geeignete Alternativen bereitgestellt.
- Wir nutzen korrektes HTML, um Informationen, Beziehungen und eine korrekte Lesereihenfolge zu vermitteln.
- Anweisungen stützen sich nicht nur auf sensorische Eigenschaften.
- Die inhaltliche Ausrichtung ist nicht programmatisch eingeschränkt.
- Formularfelder bieten Browsern angemessene Hinweise für eine automatische Vervollständigung.
- Farbe wird nicht als einzige Möglichkeit zur Bereitstellung von Informationen verwendet.
- Audio wird nicht automatisch abgespielt.
- Text- und nicht-textuelle-Inhalte erfüllen Kontrastanforderungen; Zeichen-, Wort-, Zeilen- und Absatzabstände können vom Benutzer angepasst werden.
- Die Website bleibt funktionsfähig, wenn die Größe auf bis zu 200 % geändert wird.
- Bilder von Text werden nach Möglichkeit vermieden.
- Inhalte erfordern kein mehrdimensionales Scrollen, wenn sie in einem kleinen Ansichtsfenster angezeigt werden.
- Zeichen-, Wort-, Zeilen- und Absatzabstände können vom Benutzer angepasst werden.
- Inhalte, die beim Daraufzeigen mit dem Mauszeiger oder bei Interaktion damit erscheinen, entsprechen den Standards für Barrierefreiheit.
- Bei der Auswahl von Schriftarten und Schriftgrößen legt Ancestry den Schwerpunkt auf die Lesbarkeit. Wir ergreifen auch keine Maßnahmen, um den Benutzer daran zu hindern, eine Schriftart durch eine alternative Schriftart seiner Wahl zu ersetzen.
- Ancestry führt regelmäßige automatisierte und manuelle Barrierefreiheitstests durch, um sicherzustellen, dass unsere e-Commerce-Plattform die vier Prinzipien der Leitlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten (Web Content Accessibility Guidelines) Version 2.2 erfüllt, nämlich wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Gestaltung unserer Dienstleistungen
Bei der Erstellung von Kundenfunktionen für unsere e-Commerce-Dienstleistungen legt Ancestry den Schwerpunkt auf die Barrierefreiheit, sowohl durch die Verhinderung als auch durch die Erkennung von Barrieren. Einige der Schritte, die wir unternehmen, umfassen:
- Jeder, der in kundenorientierten Bereichen arbeitet (Designer, Entwickler, Qualitätssicherungsprüfer und deren Vorgesetzte), erhält eine umfangreiche Schulung zur Barrierefreiheit.
- Benutzererfahrungsdesigns werden vom Expertenteam für Barrierefreiheit von Ancestry auf Barrierefreiheit überprüft.
- Entwickler verwenden Tools, um bei der frühzeitigen Erkennung von Problemen im Hinblick auf die Barrierefreiheit beim Schreiben von Code zu helfen.
- Ancestry beschäftigt ein aus Vollzeitmitarbeitern bestehendes Team für Barrierefreiheit, das ausschließlich für die Barrierefreiheit verantwortlich ist. Die meisten dieser Mitarbeiter besitzen Zertifikate vom internationalen Verband der Fachleute für Barrierefreiheit (International Association of Accessibility Professionals).
- Wenn ein Barrierefreiheitsfehler entdeckt wird, wird er von Ancestry mit hoher Priorität behandelt. Diese Fehler werden dem jeweiligen Team sofort zur Kenntnis gebracht und bis zur Behebung verfolgt. Sobald ein Team bestätigt, dass ein Fehler behoben wurde, wird der aktualisierte Code erneut auf Barrierefreiheit getestet.
Unsere Support-Dienste
Wir bieten Support-Dienste für e-Commerce-Dienstleistungen von Ancestry per Call-Center und E-Mail an.
Zur Barrierefreiheit unserer Support-Dienste für unsere e-Commerce-Dienstleistungen:
- Call-Center: Die Mitarbeiter unserer Support-Dienste sind darin geschult, mit Kunden mit Hör-, Sprach- oder anderen kommunikationsbezogenen Behinderungen zu arbeiten, die über Telekommunikations-Relaisdienste verbunden sind.
- E-Mail: eine barrierefreie Kommunikationsmethode für diejenigen, die asynchrone textbasierte Kommunikation ohne Echtzeit bevorzugen.
In Bezug auf die Bereitstellung von Informationen über die Barrierefreiheit der e-Commerce-Dienstleistung werden die Mitarbeiter auf Anfrage allgemeine Informationen über die Barrierefreiheit der Dienstleistung bereitstellen.
Bei spezifischeren Fragen werden Kunden jedoch an das spezielle Barrierefreiheits-Team von Ancestry weitergeleitet.
Überwachung der Barrierefreiheit
Wir nutzen eine Kombination aus automatisierten und manuellen Prozessen und setzen Lesegeräte und andere Hilfstechnologien ein, um sicherzustellen, dass unsere E-Commerce-Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar bleiben.
Wir bieten Designern, Entwicklern und Testern, die an unseren Inhalten arbeiten, auch Schulungen zur Barrierefreiheit an. Darüber hinaus führen wir regelmäßige manuelle und automatisierte Audits von mobilen und Web-Inhalten durch, indem wir Bildschirmlesegeräte, Tastaturen ohne Maus und Vergrößerung verwenden.
Kontakt
Wenn Sie ein Anliegen im Hinblick auf die Barrierefreiheit haben oder ein Problem in Bezug auf die Barrierefreiheit zur Weiterleitung an unser internes Team von Experten für Barrierefreiheit melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected].
Kontaktinformationen für regulären Support per Call-Center oder E-Mail finden Sie hier: https://support.ancestry.com/s/phonesupport?language=en_US.
Wenn Sie mit unserer Antwort unzufrieden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Als Anbieter von e-Commerce-Dienstleistungen in Irland unterstehen wir der Aufsicht der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission (Competition and Consumer Protection Commission, „CCPC“). Sie können sich an die CCPC wenden, indem Sie:
- ihre Website unter https://www.ccpc.ie/ besuchen,
- einen Brief an die folgende Adresse senden: Competition and Consumer Protection Commission, Bloom House, Railway Street, Dublin 1, D01 C576.
Anhang – Barrierefreiheitsanforderungen des europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (European Accessibility Act, EAA)
Alle Dienstleistungen im Rahmen des EAA unterliegen den folgenden Anforderungen gemäß Teil 3 von Anhang 1 des EAA:
„Die Erbringung von Dienstleistungen zur Maximierung ihrer vorhersehbaren Nutzung durch Personen mit Behinderungen wird durch Folgendes erreicht:
- Gewährleistung der Barrierefreiheit der bei der Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte gemäß Teil 1 und gegebenenfalls Teil 2,
- Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung auf die folgende Weise und, soweit Produkte bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, deren Verbindung zu diesen Produkten sowie Informationen über ihre Barrierefreiheitsmerkmale und Interoperabilität mit Hilfsmitteln und -einrichtungen:
- Bereitstellung der Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal;
- Darstellung der Informationen auf verständliche Weise;
- Präsentation der Informationen für Benutzer auf eine Weise, die sie wahrnehmen können;
- Bereitstellung des Informationsinhalts in Textformaten, die verwendet werden können, um alternative Hilfsformate zu erzeugen, welche auf verschiedene Weise von den Benutzern und über mehr als einen sensorischen Kanal dargestellt werden;
- Darstellung in Schriftarten mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen;
- Ergänzung von nicht-textuellen-Inhalten durch eine alternative Darstellung dieser Inhalte;
- Bereitstellung elektronischer Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, in konsistenter und angemessener Weise, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden;
- Zugänglichmachung von Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen, und Dienstleistungen für mobile Geräte, einschließlich mobiler Anwendungen, auf konsistente und angemessene Weise, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden, und
- soweit verfügbar, Support-Dienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste), die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit Hilfstechnologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.“
Darüber hinaus unterliegen e-Commerce-Dienste den folgenden zusätzlichen Anforderungen in Punkt (e) von Teil 4 von Anhang 1 des EAA:
„(e) in Bezug auf e-Commerce-Dienste –
- Bereitstellung der Informationen über die Barrierefreiheit der verkauften Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur bereitgestellt werden,
- Gewährleistung der Barrierefreiheit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht als Teil eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden, und
- Bereitstellung von Identifikationsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.“